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Das neue EU-Bio-Siegel ist da

- Das neue EU Bio-Siegel. (Foto: ec.europa.eu)
Seit dem 1.Juli 2010 prangt auf allen Bioprodukten, die nach diesem Datum verpackt wurden, das neue EU Bio-Siegel. Es löst das wenig bekannte ährenförmige Siegel ab, das es nur zu einem geringen Bekanntheitsgrad gebracht hat. Das neue Bio-Siegel besteht aus den zwölf europäischen Sternen, die sich auf hellgrünem Hintergrund zu einer Blattform zusammenschließen. Der Entwurf stammt von einem deutschen Designer, der in einem Internet-Abstimmung ausgewählt wurde.
Das Bio-Siegel ist an Mindestanforderungen geknüpft
Nach einer zwei Jahresfrist, also ab dem 1.Juli 2012, dürfen keine Bioprodukte ohne das Siegel im Handel vertrieben werden. Das Siegel soll die Einhaltung der EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft garantieren. Sie sieht vor, dass mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe aus biologischem Anbau stammen, dass keine gentechnisch veränderten Erzeugnisse enthalten sind und das das Produkt direkt vom Erzeuger bzw. vom letzten Verarbeitungsbetrieb in einer versiegelten Verpackung in den Handel gelangt. Darüber hinaus muss der Betrieb im Vorfeld von einer unabhängigen und zertifizierten Kontrollstelle autorisiert werden.
Eine Codenummer zu besseren Identifizierung

- Das neue Bio-Siegel besteht aus den zwölf europäischen Sternen. (Foto: ec.europa.eu)
Die eigentliche Neuerung besteht jedoch in der Codenummer, die gemeinsam mit dem Bio-Siegel auf der Verpackung angebracht ist. Sie besteht aus drei Referenzen, die Auskunft über den Ländersitz der Kontrollstelle, den Status Bio, Öko oder Org (für organisch) sowie einer Identifizierung der Kontrollstelle geben. Beispielhaft könnte eine Codenummer so aussehen: DE-ÖKO-555. Zusätzlich wird unter der Codenummer die Herkunft des Erzeugnisses angegeben. Hier allerdings genügt der Hinweis „EU“, „Nicht-EU“ oder eine Kombination von beidem, was bereits zu Kritik geführt hat.
Verbraucherverbände üben leichte Kritik
Kritisiert wurde nicht nur die zu allgemein gehaltene Kennzeichnung der Herkunft. Auch die Anfälligkeit der privaten Kontrollstellen, die zwar staatlich zertifiziert sein müssen, geriet in den Fokus der Kritiker. Schließlich lassen sich durch das Bio-Siegel wesentlich höhere Gewinne erwirtschaften. Auch dass 0,9 Prozent Beimengung gentechnisch veränderten Materials bei Stichproben zulässig sein sollen, sofern diese unverschuldet, beispielsweise durch Pollenflug, in die Lebensmittel gelangt sind, sorgt bei Verbraucherverbänden für einen faden Beigeschmack.
Ein positiver Beitrag zum europäischen Biomarkt
Insgesamt wird das neue EU-Bio-Siegel jedoch auch von Verbraucherverbänden positiv bewertet. Trotzdem wird wohl das deutsche Bio-Siegel auch weiterhin auf Bioprodukten zu finden sein. Die zusätzliche Verwendung ist weiterhin uneingeschränkt erlaubt und wird angesichts des hohen Bekanntheitsgrads und des prägnanten „Bio“-Schriftzugs weiter für Vertrauen sorgen. Ungeachtet dessen wird das neue EU Bio-Siegel zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts beitragen und Biokunden innerhalb der EU eine Hilfe bei der Kaufentscheidung sein, ganz gleich in welchem EU Land sie sich aufhalten.
[STB]
